Allgemeine
Geschäftsbedingungen

§ 1 – Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung der Ferienhäuser und – wohnungen (nachfolgend auch: „Ferienunterkunft“) Pineblue Villas, Puschkinstraße 10, 17424 Heringsdorf durch die CAL GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, Mulackstraße 12, 10119 Berlin (nachfolgend: „Vermieterin“) an den Mieter (nachfolgend: „Mieter“).

§ 2 – Mietvertrag über eine Ferienunterkunft

1. Die Buchung einer Ferienunterkunft kann schriftlich, telefonisch oder per Internet erfolgen. Mit der schriftlichen, telefonischen oder per Internet versandten Buchungsanfrage bietet der Mieter der Vermieterin den Abschluss eines Mietvertrages für die in der Anfrage bezeichnete Ferienunterkunft an. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Vermieterin dem Mieter schriftlich, telefonisch, per Email oder via Internet die Buchung bestätigt.

2. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchungsanfrage des Mieters ab, so liegt hierin ein neues Angebot der Vermieterin auf Abschluss eines Mietvertrages. Dieser Mietvertrag kommt zustande, sobald der Mieter dem geänderten Angebot zustimmt. Eine Zustimmung liegt vor, wenn der Mieter die geänderte Buchungsbestätigung wiederum bestätigt oder die Zahlung des Mietpreises oder eines Teils des Mietpreises als Vorauszahlung vornimmt.

3. Mit der Bestätigung der Buchung übersendet die Vermieterin die Rechnung.

§ 3 – Preisangaben

1. Sämtliche Preisangaben der Vermieterin sowohl auf der Internetseite wie auch in den von ihr herausgegebenen Druckerzeugnissen verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2. Im Mietpreis enthalten sind die Kosten für Wasser, Strom, Wärmeversorgung und Endreinigung sowie die Kurtaxe.

3. Alle sonstigen Leistungen stellen nicht im Mietpreis enthaltene optionale Nebenleistungen dar. Hierzu zählen insbesondere die Nutzung eines Garagenplatzes bzw. einer Elektrotankstelle. Die Vermieterin ist berechtigt, hierfür eine gesonderte Vergütung zu verlangen. In diesem Fall werden die Preise für die Nebenleistungen auf der Internetseite, in von der Vermieterin herausgegebenen Druckerzeugnissen oder von den Vertretern der Vermieterin vor Ort mitgeteilt und verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

4. Die Vermieterin weist darauf hin, dass sie nach den anwendbaren Vorschriften verpflichtet ist, die von dem Mieter zu zahlende Kurtaxe zu vereinnahmen und an die berechtigte Gemeinde abzuführen.

§ 4 – Leistungsumfang

Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung der Vermieterin für den Mietzeitraum, ersichtlich aus den jeweiligen Webportalen, den von der Vermieterin herausgegebenen Druckerzeugnissen, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechnung.

§ 5 – Mietzahlung

1. Die Verpflichtung zur Mietzahlung richtet sich nach dem gewählten Tarif:

a) „Flexrate“: Bucht der Mieter eine „Flexrate“, ist er mit Erhalt der Buchungsbestätigung verpflichtet, 20 % des Mietpreises (nachfolgend: „Anzahlung“) zu zahlen. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig. Der Mieter ist verpflichtet, spätestens 7 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung den restlichen noch offenen Mietpreis zu bezahlen.

b) „Frühbucher – 15%“: Bucht der Mieter den Tarif „Frühbucher – 15%“, so ist der gesamte Mietpreis zum Zeitpunkt der Buchung im voraus zu bezahlen.

b) „Last Minute“: Bucht der Mieter den Tarif „Last Minute“, so ist der gesamte Mietpreis zum Zeitpunkt der Buchung im voraus zu bezahlen.

c) Airbnb: Bucht der Mieter über Airbnb, so gelten die bei Buchung von Airbnb genannten Zahlungsbedingungen.

d) Booking: Bucht der Mieter über Booking, so gelten die bei Buchung von Booking genannten Zahlungsbedingungen.

2. Sofern der Mieter fällige Zahlungen nach Verstreichen einer gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet hat, so ist die Vermieterin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist schriftlich oder per Email zu erklären. Das Recht, Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.

3. Der Mieter darf nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Vermieterin aufrechnen.

4. Buchungen mit einer Frist von weniger als 7 Tagen vor Reiseantritt werden nur wirksam, wenn der Mietpreis zuvor an die Vermieterin vollständig gezahlt worden ist.

5. Nach Ende des Aufenthalts stellt die Vermieterin eine Abschlussrechnung, mit der noch nicht berechnete Nebenleistungen in Rechnung gestellt werden. Die Abschlussrechnung ist vor der Abreise durch den Mieter vor Ort zu begleichen. Ist dies nicht möglich, ist die Abschlussrechnung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zur Zahlung fällig.

6. Pineblue Villas sind ein bargeldloser Betrieb. Die Vermieterin akzeptiert kein Bargeld zur Bezahlung von Rechnungen.

§ 6 –Allgemeine Rechte und Pflichten, Hausordnung

1. Der Mieter ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet.

2. In der Ferienunterkunft gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann die Vermieterin eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.

3. Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.

4. Die Vermieterin hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu dem Ferienhaus bzw. der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Mieters ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Die Vermieterin wird den Mieter über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihr nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

5. Die Ferienunterkunft wird nur für die Anzahl der Personen zur Verfügung gestellt, für die der Mieter die Ferienunterkunft gebucht hat. Will der Mieter nach Buchungsbestätigung durch die Vermieterin weitere Personen mit in die Ferienunterkunft nehmen, so bedarf dies der Zustimmung der Vermieterin. Die Vermieterin ist berechtigt, ihre Zustimmung zu verweigern, wenn betriebliche Gründe dies rechtfertigen.

6. Die Mitnahme von Haustieren ist verboten.

6.1. Abweichend vom o. a. Verbot dürfen Mieter des “Coach House“ Tiere mitnehmen, wenn dies dem Vermieter zuvor unter Bezeichnung der Rasse und Größe der Tiere mitgeteilt und von diesem bestätigt wurde und eine Störung anderer Gäste ausgeschlossen werden kann. 

6.2. Für das Mitbringen eines Tieres im „Coach House“ kann der Vermieter eine besondere Vergütung berechnen. 

6.3. Außerhalb des „Coach House“ besteht eine Leinenpflicht auf dem gesamten Gelände der Ferienunterkunft. Ein Betreten der übrigen Einheiten, insbesondere der alten Villa, mit den Tieren ist nicht gestattet.

6.4. Der Mieter, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.

6.5. Der Mieter, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier- Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist auf Aufforderung des Vermieters zu erbringen.

6.6. Der Mieter bzw. sein Versicherer haften dem Vermieter gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Hotels, die das Hotel gegenüber Dritten zu erbringen hat.

7. Es ist verboten, in einer gemieteten Ferienunterkunft Veranstaltungen oder Partys zu feiern. Besuche von Personen, die nicht Gäste der Pineblue Villas sind, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Im Fall einer Zuwiderhandlung ist der Vermieter berechtigt zur fristlosen Kündigung des Vertrages.

8. Das Betreten des Garagendachs und der seitlichen Garagenwände ist verboten. Es besteht Absturzgefahr.

9. Das Wasser des Zierbrunnens darf nicht getrunken werden (kein Trinkwasser).

10. Das weitläufige Parkgelände und Gebäudeensemble der Pineblue Villas birgen besondere Gefahren für Kinder. Die Eltern bzw. sonstige Sorgeberechtigte sind verpflichtet, die Kinder zu überwachen und auf Gefahren hinzuweisen. Zum Schutz der Kinder ist es insbesondere untersagt,

– das Garagendach bzw. die seitlichen Garagenwände zu betreten (Absturzgefahr)
– das Wasser des Zierbrunnens zu trinken (kein Trinkwasser)
– auf Bäume, Zäune oder Brüstungen zu klettern (insbesondere Loggia vor dem Eingang alte Villa, Balkone Dachgeschoss alte Villa)
– die Dächer außerhalb der Balkone und Terrassen zu betreten
– Technik- und Versorgungsräume zu betreten, auch wenn sie unverschlossen sind (insbesondere Raum oberhalb des Glasdachs in der alten Villa, Heizungsraum, Elektroraum)

11. Die Nutzung des Saunabereichs ist nur nach vorheriger Anmeldung bei den Vertretern der Vermieterin vor Ort möglich. Die Anmeldung muss spätestens am Tag vor der gewünschten Saunanutzung erfolgen und sich auf ein Zeitfenster von maximal 2 Stunden beziehen. Die Saunanutzung ist 1 x pro Aufenthalt/ pro Woche inklusive. Anschließend kann die Saunanutzung gegen ein Entgelt gebucht werden.

§ 7 – Reiserücktritt

1. Das Rücktrittsrecht des Mieters richtet sich nach dem gewählten Tarif:

a) „Flexrate“: Bucht der Mieter eine „Flexrate“, so kann er bis 14 Tage vor Anreise die Buchung kostenfrei stornieren. In diesem Fall wird die geleistete Anzahlung zurückerstattet. Bei einer Stornierung, die später als 14 Tage vor Anreise aber früher als 7 Tage vor Anreise bei der Vermieterin eingeht, beträgt die Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises 60%. Bei einer Stornierung, die später als 7 Tage vor Anreise bei der Vermieterin eingeht, beträgt die Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises 80%.

b) „Frühbucher – 15%“: Bucht der Mieter den Tarif „Frühbucher – 15%“, so ist eine kostenfreie Stornierung ausgeschlossen. Bei Nichtanreise erfolgt keine Erstattung des im voraus gezahlten Mietpreises.

c) „Last Minute“: Bucht der Mieter den Tarif Last Minute, so ist eine kostenfreie Stornierung ausgeschlossen. Bei Nichtanreise erfolgt keine Erstattung des im voraus gezahlten Mietpreises.

d) Airbnb: Bucht der Mieter über Airbnb, so gelten die bei Buchung von Airbnb genannten Rücktrittsbedingungen.

e) Booking: Bucht der Mieter über Booking, so gelten die bei Buchung von Booking genannten Rücktrittsbedingungen.

2. Stornierungen müssen schriftlich gegenüber der Vermieterin bzw. Airbnbn erfolgen, es sei denn die Vermieterin stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung bei der Vermieterin bzw. Airbnb. Der Tag der Anreise wird bei der Berechnung der o. a. Fristen nicht mitgerechnet. Der Tag des Zugangs der Stornierung wird bei der Berechnung der o. a. Fristen mitgerechnet.

3. Der Mieter darf nachweisen, dass der Vermieterin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist als die von der Vermieterin geforderten Pauschalen. Gleichfalls bleibt es der Vermieterin unbenommen nachzuweisen, dass die durch den Rücktritt für sie entstandenen Kosten höher sind als die unter Ziff. 1 angegebenen Pauschalbeträge. Für diesen Fall wird der höhere Betrag vom Mieter geschuldet.

§ 8 – Rücktritt Vermieterin

1. Die Vermieterin ist berechtigt, von einer bestätigten Buchung innerhalb von 48 Stunden nach Versendung der Buchungsbestätigung ohne Angabe von Gründen zurückzutreten, sofern die Mieterin den Mietpreis noch nicht gezahlt hat. Die Stornierung einer Buchung erfolgt auf elektronischem Wege per Email oder schriftlich per Post. Für diesen Fall entstehen dem Mieter keine Kosten.

2. Die Vermieterin ist berechtigt, den Mietvertrag ohne Frist zu kündigen, wenn der Mieter sich in einer Weise vertragswidrig verhält, die eine Fortsetzung des Mietvertrages für die Vermieterin unzumutbar macht. Hierzu zählt insbesondere ein Verhalten des Mieters oder seiner Mitreisenden, das zu einer Belästigung anderer Mieter führt, die für diese Mieter wiederum unzumutbar ist.

3. Wird der Mietvertrag nach Abschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder die von der Vermieterin nicht verschuldete Unvermietbarkeit (z. B. aufgrund staatlicher Maßnahmen zum Gesundheitsschutz), gehören, unvorhersehbar erheblich gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsparteien den Mietvertrag kündigen. Bei Kündigung vor Übernahme der Ferienunterkunft erhält der Mieter den gezahlten Mietpreis unverzüglich zurück, für bereits erbrachte Leistungen kann die Vermieterin ein Entgelt verlangen.

§ 9 – Haftung

1. Die Haftung der Vermieterin ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wenn und soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet.

2. Für eingebrachte Sachen des Mieters haftet die Vermieterin nicht. Sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 ff. BGB. Eine Haftung der Vermieterin nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Mieter in der Ferienunterkunft verwahrt und/oder hinterlässt.

3. Der Mieter haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Ferienhaus bzw. der Ferienwohnung und/oder am Inventar des Ferienhauses bzw. der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Der Mieter ist verpflichtet, der Vermieterin Schäden unverzüglich anzuzeigen.

4. Ansprüche des Mieters verjähren in sechs Monaten, es sei denn die Vermieterin haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche der Vermieterin verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

§ 10 – Übernahme der Ferienunterkunft

1. Das Ferienhaus bzw. die Ferienwohnung steht am jeweiligen Anreisetag dem Mieter ab 15.00 Uhr zur Verfügung.

2. Dem Mieter wird mit der Buchungsbestätigung/Rechnung zugleich mitgeteilt, wie der Zutritt und die Betreuung der Ferienunterkunft vor Ort organisiert sind. Die Vermieterin ist berechtigt, den Zutritt durch ein elektronisches Zugangssystem zu regeln. In diesem Fall wird dem Mieter vor Beginn des Mietzeitraumes ein Code oder eine vergleichbare elektronische Zutrittsmöglichkeit mitgeteilt. Der Mieter ist verpflichtet, soweit erforderlich, für diesen Zweck sein Mobiltelefon zu nutzen. Ein Anspruch des Mieters auf Aushändigung eines Schlüssels besteht nicht.

3. Der Mieter hat das Ferienhaus bzw. die Ferienwohnung am Abreisetag bis 11.00 Uhr geräumt und besenrein an die Vermieterin zurückzugeben. Die Rückgabe hat in dem Zustand zu erfolgen, in dem der Mieter die Ferienunterkunft übernommen hat.

4. Übermäßige Verschmutzungen der Ferienunterkunft werden mit einem Zuschlag zu den Kosten der Endreinigung berechnet.

§ 11 – Gewährleistung/Schadensersatz

1. Das Ferienunterkunft wird so gebucht, wie es sich aus der Objektbeschreibung auf der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der entsprechenden Objektbeschreibung auf der Internetseite oder in den Druckerzeugnissen der Vermieterin ergibt.

2. Wird der vertragliche Gebrauch des Ferienhauses bzw. der Ferienwohnung aufgrund von Umständen erheblich beeinträchtigt, die die Vermieterin zu vertreten hat, kann der Mieter den Mietpreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die Vermieterin eine vom Mieter bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne den den vertragsgemäßen Gebrauch mindernden Mangel zu beseitigen. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder Abhilfe zuvor von der Vermieterin verweigert wurde.

3. Ein Recht auf Abtretung von Schadensersatz-/Gewährleistungsansprüchen des Mieters an Dritte ist ausgeschlossen.

§ 12 – Sonstiges

1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Berlin, Deutschland.

2. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.

4. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 14. November 2023

Düne an der Strandpromenade

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